WAFFENRECHT | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
An Einverständniserklärungen denken! Alle Jugendlichen bis 18 Jahren, die mit Kleinkaliberwaffen schießen, benötigen ab sofort die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (bisher bis 16 Jahre). Jugendliche, die bei der Deutschen Meisterschaften mitschießen, müssen diese Einverständniserklärung vorlegen, sonst gibt es Probleme. Das Schießen mit großkalibrigen Waffen (ausgenommen Einzelladerlangwaffen mit glatten Läufen) ist für Minderjährige (unter 18 Jahren) nicht mehr erlaubt. Formblatt der Deutschen Schützenjugend als pdf oder unter www.dsj-dsb.de.
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